2. 2.1 Am 31. August 2020 haben die Berufungskläger beim Regionalgericht Berner Jura- Seeland Klage gegen die Berufungsbeklagten erhoben. Sie beantragten, die Berufungsbeklagten seien zu verurteilen, mehrere Mängel zu beheben. Weiter sei der Nettomietzins ab dem 23. September 2019 bis zum 30. April 2020 um 50 % und seit dem 1. Mai 2020 bis zur vollständigen Behebung des Mangels um 20 % herabzusetzen. Schliesslich seien die Berufungsbeklagten zu verurteilen, zu viel bezahlte Mietzinse zu erstatten und das Mietzinssperrkonto bei der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland sei entsprechend aufzuteilen (pag.