2.3. Ziff. 5 des Entscheids des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 26. Juni 2020 wird aufgehoben. 2.4. Soweit weitergehend wird die Berufung abgewiesen. 20 3. Das Gesuch der Berufungsklägerin um Leistung eines Prozesskostenvorschusses (ZK 20 586) wird abgewiesen. 4. Das Gesuch der Berufungsklägerin um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren (ZK 20 584) wird gutgeheissen. Ihr wird Rechtsanwalt B.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand beigeordnet.