9. 9.1 Die Frage, ob die gesuchstellende Partei Anspruch auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses von der gesuchsgegnerischen Partei hat, stellt sich auch im Endentscheid. Dies zumindest sofern der gesuchstellenden Partei Verfahrenskosten auferlegt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_590/2019 vom 13. Februar 2020 E. 3.2 ff., E. 3.5). Vorliegend werden mit Blick auf den Verfahrensausgang die Gerichtskosten hälftig geteilt und die Parteikosten wettgeschlagen (vgl. Ziff. 11 ff. hiernach).