Es wurde eine chronische paranoide Schizophrenie mit Wahngedanken diagnostiziert. Durch regelmässige Medikamenteneinnahme und einem günstigen Umfeld lasse sich das Risiko von weiteren psychotischen Dekompensationen jedoch vermindern. Die Berufungsklägerin konnte daher mit Entscheid der KESB Biel/Bienne vom 7. Dezember 2020 per 8. Dezember 2020 aus der fürsorgerischen Unterbringung entlassen werden, wobei für die Dauer von zwei Jahren ambulante Massnahmen angeordnet wurden (Begleitung durch Wohnhilfe, wöchentliche ambulant-psychiatrische Behandlungen, alle zwei Tage Medikamentenabgabe durch die Psychiatriespitex;