Mit Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Biel/Bienne vom 18. September 2020 wurde die Berufungsklägerin bis zum 30. Oktober 2020 zur psychiatrischen Begutachtung im I.________ eingewiesen. Daraufhin brachte die KESB Biel/Bienne die Berufungsklägerin mit Entscheid vom 29. Oktober 2020 fürsorgerisch im I.________ unter. Gestützt auf den Bericht des I.________ vom 2. Dezember 2020 stabilisierte sich das psychische Zustandsbild der Berufungsklägerin. Es wurde eine chronische paranoide Schizophrenie mit Wahngedanken diagnostiziert.