317 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt sind (BGE 144 III 349 E. 3.2.1). Die von der Berufungsklägerin eingereichten Unterlagen können folglich berücksichtigt werden. 4.4 Infolge der Offizialmaxime ist das Gericht zudem nicht an die Parteianträge gebunden (Art. 296 Abs. 3 ZPO). III.