Sie wurden der jeweiligen Gegenpartei am 1. bzw. 2. Februar 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt (pag. 494; pag. 500). 2.9 Mit Verfügung vom 16. Februar 2021 stellte der Instruktionsrichter den Parteien die Aktennotiz vom Telefongespräch zwischen der Gerichtsschreiberin und der Beiständin über den Verlauf der bisherigen Besuche und das geplante weitere Vorgehen zu. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen (pag. 501 ff.). 2.10 Der Berufungsbeklagte nahm mit Schreiben vom 22. Februar 2021 zur Aktennotiz Stellung und reichte die von Dr. med. F.__