488) zum Bericht der Beiständin Stellung. 2.7 Mit Verfügung vom 26. Januar 2021 forderte der Instruktionsrichter die Parteien auf, ihre Kostennoten einzureichen (pag. 489 f.). 2.8 Die Kostennote von Rechtsanwalt D.________ datiert vom 29. Januar 2021 (pag. 492 f.) und jene von Rechtsanwalt B.________ vom 1. Februar 2021 (pag. 495 f.). Sie wurden der jeweiligen Gegenpartei am 1. bzw. 2. Februar 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt (pag.