4 schen der Berufungsklägerin und E.________ im Rahmen begleiteter Besuche (pag. 479). 2.5 Mit Verfügung vom 20. Januar 2021 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zum Bericht der Beiständin einzureichen. Es wurde in Aussicht gestellt, daraufhin schriftlich zu entscheiden (pag. 481 f.). 2.6 Die Berufungsklägerin nahm mit Schreiben vom 25. Januar 2021 (pag. 483) und der Berufungsbeklagte mit jenem vom 22. Januar 2021 (pag. 488) zum Bericht der Beiständin Stellung.