2.3 Der Berufungsbeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, beantragte mit Eingabe vom 30. Dezember 2020, das Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses für das Berufungsverfahren (Ziff. 1), das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (Ziff. 2) sowie die Berufung (Ziff. 3) seien kostenfällig abzuweisen (pag. 473 f.). 2.4 Die Beiständin informierte die Kammer mit Bericht vom 19. Januar 2021 über die für den 22. Januar 2021 geplante Wiederaufnahme des persönlichen Verkehrs zwi-