3 7. Es wird festgestellt, dass der gebührende Unterhalt des Kindes nicht gedeckt ist. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts fehlt ein Betrag (Unterdeckung) von CHF 670.00. 8. Bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrags wurde von folgenden Einkommenszahlen (netto pro Monat, inkl. Anteil 13. Monatslohn/Gratifikation, exkl. Familienzulagen) ausgegangen: - C.________: CHF 3'000.00 - A.________ CHF 0.00 Ein allfälliges Vermögen wurde bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge nicht berücksichtigt.