2 1.4 Die Beiständin nahm mit Eingabe vom 31. März 2020 (pag. 284 ff.), der Berufungsbeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 1. April 2020 (pag. 286 ff.) sowie die Berufungsklägerin am 26. März 2020 (pag. 279 ff.) und vertreten durch Rechtsanwalt B.________ am 4. Mai 2020 (pag. 311 ff.) zur superprovisorischen Verfügung der Vorinstanz Stellung. 1.5 Am 10. Juni 2020 fand die Verhandlung im vorsorglichen Massnahmenverfahren vor der Vorinstanz statt (pag. 345 ff.), anlässlich welcher die Beiständin (pag. 350 ff.) und der Berufungsbeklagte (pag.