1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Berufungsklägerin/Kindsmutter) und C.________ (nachfolgend: Berufungsbeklagter/Kindsvater) sind die getrenntlebenden Eltern von E.________, geb. ________. Der Berufungsbeklagte reichte am 28. März 2019 beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) eine Scheidungsklage ein (CIV 19 1449; pag. 1 ff.). Im Rahmen dieses Verfahrens fand am 3. Mai 2019 die Anhörung von E.________ (pag. 39 ff.) und am 5. Juli 2019 die Einigungsverhandlung statt (pag. 74 ff.). Die Parteien schlossen eine Teilvereinbarung über die Scheidungsfolgen ab.