21. Was das uR-Gesuch der Gegenpartei im Hauptverfahren anbelangt, so ist zunächst festzustellen, dass diese im vorliegenden Beschwerdeverfahren, welches die erstinstanzliche Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege in Bezug auf den Beschwerdeführer zum Gegenstand hat, nicht förmlich Partei ist. Der Gegen-