Der Beschwerdeführer habe jedoch Krankentaggeld erhalten. Bereits im Vorfeld der Eheschutzverhandlung vom 15. September 2020 habe der Beschwerdeführer der Gegenpartei im Hauptverfahren eröffnet, sein Pensum ab Oktober 2020 auf 80 % reduzieren zu wollen. Anlässlich der Eheschutzverhandlung habe er jedoch bestritten, dies der Gegenpartei im Hauptverfahren mitgeteilt zu haben (mit Verweis auf das Protokoll der Eheschutzverhandlung vom 15. September 2020). Dem Beschwerdeführer sei die voraussichtliche Reduktion seines Arbeitspensums somit bereits vor der Eheschutzverhandlung vom 15. September 2020 durchaus bekannt gewesen.