Der Unterhaltsbeitrag im Trennungsentscheid basiere auf einem leicht korrigierten monatlichen Nettoeinkommen des Beschwerdeführers von CHF 4'570.00, was dem damaligen Einkommen einer 100 %-Anstellung samt Krankentaggeld entsprochen habe. Die gesundheitlichen Probleme des Beschwerdeführers seien bereits im Eheschutzverfahren in der Stellungnahme vom 16. Juli 2020 geltend gemacht worden und es sei damals ausgeführt worden, dass es dem Beschwerdeführer nicht möglich sei, mehr als 70 % zu arbeiten. Der Beschwerdeführer habe jedoch Krankentaggeld erhalten.