Dass die gesundheitliche Situation, die Arbeits(un)fähigkeit und das Arbeitspensum im früheren Eheschutzverfahren «thematisiert» worden seien, sei nicht entscheidend. Vielmehr gehe es um die sich daraus ergebende Konsequenz, nämlich die massive Reduktion des Einkommens, das der Unterhaltsberechnung zugrunde liege. Genau dieser – einzig relevante – Umstand habe damals weder vorausgesehen, noch berücksichtigt werden können.