Vor diesem Hintergrund hätten sich die Parteien schliesslich auf einen Kinderunterhalt von CHF 750.00 (zzgl. CHF 25.00 für das Handy-Abo der Tochter und allfälliger Kinderzulagen) geeinigt und das Einkommen des Beschwerdeführers vergleichsweise auf CHF 4'570.00 festgelegt.