Auch anlässlich der Gesuchsverhandlung sei dieser Punkt von beiden Parteien thematisiert worden. So habe die Gegenpartei im Hauptverfahren damals ausgeführt, dass dem Beschwerdeführer eine 100 %-Arbeit anzurechnen sei und dieser ihr gesagt habe, er werde ab Oktober 80 % arbeiten. Der Beschwerdeführer habe damals seinerseits ausgeführt, dass er mit dem Arzt besprochen habe, wie es mit einer 80 %igen Arbeitsfähigkeit aussehe. Er habe vorgebracht, dass im Moment 70 % ein Thema seien und er, wenn es gut bleibe oder besser gehe, die Arbeit auf 80 % erhöhen könne, sicher jedoch nicht darüber hinaus.