8. Am 13. Januar 2021 reichte der Beschwerdeführer im Rahmen des allgemeinen Replikrechts eine weitere Eingabe beim Obergericht ein (pag. 175 ff.), welcher er ein Schreiben der Gemeinde F.________ vom 12. November 2020 (Beilage 5), das Bevorschussungsgesuch der Gegenpartei im Hauptverfahren vom 30. Oktober 2020 (Beilage 6) und eine Erklärung der Gemeinde F.________ vom 11. Januar 2021 (Beilage 7) beilegte. In Bezug auf das uR-Gesuch der Gegenpartei im Hauptverfahren wurde dessen Prüfung von Amtes wegen beantragt (pag. 181).