7. Während die Vorinstanz auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichtete (pag. 145), nahm die Gegenpartei im Hauptverfahren mit Eingabe vom 4. Januar 2020 Stellung (pag. 149 ff. betreffend Beschwerde und pag. 159 ff. betreffend uR- Gesuch des Beschwerdeführers) und beantragte jeweils die kostenfällige Abweisung. Zudem stellte die Gegenpartei im Hauptverfahren für das Beschwerdeverfahren selbständig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege inkl. Rechtsverbeiständung (pag. 161).