1.b. Dem Beschwerdeführer sei für das vorinstanzliche Hauptsacheverfahren ab dessen Beginn die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des Unterzeichnenden als amtlicher Rechtsbeistand zu gewähren. 2. Dem Gesuchsteller sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren ab dessen Beginn die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des Unterzeichnenden als amtlicher Rechtsbeistand zu gewähren. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Mehrwertsteuer. Der Beschwerde legte er die Lohnabrechnung für den November 2020 bei (Beilage 4).