Anlässlich der Gesuchsverhandlung vom 15. September 2020 schlossen die Eltern im Eheschutzverfahren CIV 20 1498 eine Trennungsvereinbarung ab, in welcher sie sich auf einen vom Beschwerdeführer monatlich zu leistenden Kinderunterhalt in der Höhe von CHF 750.00 zuzüglich CHF 25.00 für das Handy-Abo der Tochter und allfälliger Familienzulagen einigten, zahlbar erstmals per 1. August 2020 (Ziff. 4).