wo er eine leitende Stellung («________») inne hatte, und unmittelbar vor den von ihr ab Oktober 2009 vereinnahmten Zahlungen, welche zur Verurteilung des Arrestschuldners zu Rückzahlungen wegen «bribery» führten (siehe dazu die Liste in AE GB 5, Rz. 47). Sie diente somit gleich zu Beginn dem Arrestschuldner dazu, Handlungen, die in seiner Bekanntschaft zu M.________ begründet waren (Entgegennahme und teilweise Weiterleitung von Zahlungen, die eigentlich der Beschwerdegegnerin zustanden), auszuführen.