22 20.1 Die Beschwerdeführerin wurde vom Arrestschuldner im Sommer 2009 (Handelsregistereintrag ________ 2009) gegründet, kurz nach seinem Ausscheiden bei der Bank V.________, wo er eine leitende Stellung («________») inne hatte, und unmittelbar vor den von ihr ab Oktober 2009 vereinnahmten Zahlungen, welche zur Verurteilung des Arrestschuldners zu Rückzahlungen wegen «bribery» führten (siehe dazu die Liste in AE GB 5, Rz