Es braucht sowohl nach englischem als auch nach schweizerischem Recht ein zusätzliches Element. Im englischen Recht ist es gemäss dem Entscheid von MacDonald Eggers QC nur dann möglich, auf die Gesellschaft durchzugreifen, wenn diese keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet, sondern lediglich «moneybox», «pocket» oder «wallet» des Inhabers ist. Nach schweizerischem Recht ist massgebend, ob die Berufung auf die Selbstständigkeit der juristischen Person als rechtsmissbräuchlich zu betrachten ist, indem der Inhaber seine Sphäre als natürliche Person mit derjenigen der juristischen Person vermischt.