Dasselbe muss auch im Verhältnis zu einer ausländischen Sicherungsmassnahme gelten, wobei das Verhältnis zwischen WWFO und Arrest offen gelassen werden kann. Die Beschwerdegegnerin hat ihr Arrestgesuch mit Tatsachen und Beweismitteln untermauert, die erst nach dem Entscheid von MacDonald Eggers QC vorlagen, namentlich dem Verhör des Arrestschuldners durch Barrister Q.________ QC am 4. Juli 2019 (AB GB 12, AE GAB 4) und den Zahlungen für Rechtskosten im Jahr 2019 (AE GAB 6 ff.), so dass dieser Entscheid für das vorliegende Verfahren nicht bindend sein kann. Er kann aber bei der inhaltlichen Prüfung herangezogen werden.