1 LugÜ werden die in einem durch dieses Übereinkommen gebundenen Staat ergangenen Entscheidungen in den anderen durch dieses Übereinkommen gebundenen Staaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Das LugÜ ist im Verhältnis zum Vereinigten Königreich auch nach dem 31. Dezember 2020 für die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von vor diesem Zeitpunkt ergangenen Entscheidungen anwendbar (htttps://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/privatrecht/lugue-2007/brexit-aus- wirkungen.html).