England Wenn die Ausführungen der Beschwerdegegnerin betreffend Verwendungszweck der von der Beschwerdeführerin zwischen Juli und Oktober 2019 geleisteten Zahlungen unzutreffend gewesen wären, hätte die Beschwerdeführerin diese ohne Weiteres widerlegen können, da sie über die notwendigen Unterlagen zu diesen Zahlungen verfüge oder diese beschaffen könne. Die Vertreter des Arrestschuldners hätten die Tatsache der Strafuntersuchung zugestanden (AE GAB 7). Die Angaben betreffend Strafverfahren vor dem Southwark Crown Court würden sich aus öffentlich zugänglichen Informationen ergeben (vgl. AE GAB 6).