Karte bar beziehe, spreche – wie das Regionalgericht zutreffend feststelle – gegen die Rechtsnatur als Verwaltungsratshonorar. Über eine entsprechende Behandlung der Schwester des Arrestschuldners als Mitverwaltungsrätin sei nichts bekannt oder belegt, obwohl es die Beschwerdeführerin in der Hand hätte, die Dokumentation solcher Honorare offenzulegen (Rz. 60 ff.). 14.6 Weitere Rechtskosten England