(________) ergangen. Die von den Parteien ernannten schweizerischen Experten seien sich im englischen Verfahren über die grundsätzlichen Voraussetzungen einer Gehilfenschaft des Arrestschuldners zu Art. 158 StGB [Anmerkung: Haupttäter M.________] als Widerrechtlichkeit i.S.v. Art. 41 OR einig gewesen. Richter MacDonald Eggers QC seien die im Arrestverfahren dargelegten Sachverhaltselemente nicht zur Beurteilung vorgelegen.