14. Beschwerdeantwort (pag. 343 ff.) 14.1 Antrag Die Beschwerde sei abzuweisen und der Arrestbefehl Nr. ________ (CIV ________) des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Zivilabteilung, vom 24. Januar 2020 sei zu bestätigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST). 14.2 N.________ Holding Ltd Die entscheidende Frage sei, ob der Arrestschuldner auf missbräuchliche Weise über die Vermögenswerte der Beschwerdeführerin verfügt habe, was die Beschwerdegegnerin glaubhaft gemacht habe. Dass beim doppelten Durchgriff auch durch die N._