Zivilverfahren England Gegenstand des englischen Verfahrens gegen den Arrestschuldner hätten die von der Beschwerdeführerin erbrachten entgeltlichen Finanzberatungsdienstleistungen gebildet. Gemäss den Verträgen mit O.________ Ltd (AE GB 7 und 8; dazu oben, Erwägung 11) habe sich diese zum Vertrieb der von der Beschwerdeführerin entwickelten strukturierten Finanzprodukte verpflichtet gehabt. Durch die Zusammenarbeit der Beschwerdeführerin mit O.________ Ltd habe sich die Beschwerdegegnerin in einem späteren Zeitpunkt hintergangen gefühlt, weshalb sie den Prozess in London initiiert habe.