Die Überprüfung der zwingenden Voraussetzung der Subsidiarität könne nicht auf das Widerspruchsverfahren verschoben werden. Im englischen Verfahren, welches im Urteil von MacDonald Eggers QC gemündet habe, habe sich die grundsätzliche Möglichkeit der Beschwerdegegnerin manifestiert, auf andere Weise/auf anderem Wege auf die Vermögenswerte der Beschwerdeführerin zu greifen. Nur weil ihr Begehren in England gescheitert sei, bedeute dies nicht, dass ihr kein anderer Weg offen gestanden sei (Rz. 25 ff.). 13.4 Rechtskosten Zivilverfahren