Ltd und später von der Gesuchstellerin ausbezahlt worden sei. Es sei prima facie kein Grund ersichtlich, weshalb eine Gesellschaft ihrem Verwaltungsrat, der auch noch in einer anderen Gesellschaft ein Verwaltungsratsmandat innehabe, die Auszahlung eines Verwaltungsratshonorars einstellen solle, wenn die andere Gesellschaft beginne, diesen Verwaltungsrat ebenfalls für seine Tätigkeiten zu entschädigen. Hinzu komme die Tatsache, dass die Entschädigung wöchentlich erfolgt sei; eine feste Pauschalentschädigung für die Ausübung eines Verwaltungsratsmandates werde dagegen i.d.R. entweder pro Monat oder pro Jahr vereinbart.