__ AG als Darlehen gegeben und schliesslich in ein Verwaltungsratshonorar umgewandelt worden sei, sei ein Indiz für eine Vermögensvermischung zwischen G.________ und den von ihm beherrschten Gesellschaften (R.________ und A.________ AG) zu erblicken. G.________ sei es nach Blockierung seiner Privatkonten ohne weiteres möglich gewesen, zu seinem Überleben auf das Vermögen der von ihm beherrschten Gesellschaften zuzugreifen. Gegen die Qualifizierung der Allowance als Verwaltungsratshonorar spreche, dass sie zuerst von der R.________ Ltd und später von der Gesuchstellerin ausbezahlt worden sei.