Dass die Kosten von den Steuerbehörden anerkannt worden wären, werde von A.________ AG lediglich behauptet und nicht belegt (E. 22). Für die von A.________ AG für Reisen und Unterkunft im Zusammenhang mit dem Prozess in London übernommenen Auslagen gelte dasselbe wie für die Rechtsvertretungskosten (E. 30 ff.). 12.6 Allowance Im Umstand, dass die Allowance zunächst von der R.________ Ltd entrichtet worden sei, dann von der A.________ AG als Darlehen gegeben und schliesslich in ein Verwaltungsratshonorar umgewandelt worden sei, sei ein Indiz für eine Vermögensvermischung zwischen G.___