eine solche könne in einem allfälligen Widerspruchsverfahren vorgenommen werden (E. 42). 12.5 Rechtskosten Zivilverfahren England Im englischen Verfahren sei G.________ persönlich zur Bezahlung einer Forderung verurteilt worden; A.________ AG sei im englischen Verfahren nicht involviert gewesen. Es bestehe daher grundsätzlich kein Grund, weshalb A.________ AG die aufgrund eines durch G.________ als Privatperson geführten Zivilprozesses angefallenen Rechtsvertretungskosten zu übernehmen hätte. Die (zivil-)rechtliche Verurteilung von G.____