12. Ausführungen im Entscheid des Gerichtspräsidenten L.________ (p. 253 ff.) 12.1 Rechtliches C.________ Ltd mache einen «umgekehrten Durchgriff» durch die natürliche Person (G.________) auf eine dahinterstehende juristische Person (A.________ AG) geltend (E. 14). Damit ein solcher vorgenommen werden könne, müsse wirtschaftliche Identität zwischen juristischer Person und Schuldner bestehen.