Dafür brauche es aber «exceptional circumstances». Sir Bernard Rix, Mitglied des Court of Appeal, erklärte seinerseits in Lakatamia, wenn ein Kläger Vermögen einer nicht eingeklagten Gesellschaft einfrieren wolle, müsse er nachweisen, dass diese Gesellschaft nur die «money-box» des Beklagten sei und Vermögenswerte halte, an welchen der Beklagte «beneficially entitled» sei (Rzn. 30). 10.4 Im Gegensatz zur Analyse der Rechtsprechung fiel deren Anwendung auf den konkreten Fall eher kurz aus. In Rzn. 55 Abs. 2 führte MacDonald Eggers QC aus, «[e]ven though Mr G.________ is exercising control over N.________ Holding Ltd, A._____