schwerdegegnerin zugesprochenen Summe (Arresteinsprache Gesuchsantwortbeilage, AE GAB 2). Das Rechtsmittel von G.________ gegen das Urteil vom 30. Juli 2018 scheiterte, weil es grösstenteils nicht zugelassen wurde und für den Rest G.________ eine Bedingung (Zahlungen an die Beschwerdegegnerin) nicht erfüllte (AE GAB 5). 8.3 Die Beschwerdegegnerin beantragte bei der englischen Justiz Vollstreckungsmassnahmen gegen G.________. Sie erwirkte am 13. September 2018 vom Richter HHJ (His Honour Judge) Waksman QC (Queen’s Counsel) einseitig («ex parte») eine «World Wide Freezing Order» (AE GB 10; «alte/ursprüngliche WWFO»).