8. 8.1 Ausgangspunkt des vorliegenden Streits ist ein umfangreiches zivilrechtliches Verfahren vor dem High Court in London wegen rechtswidriger Geschäftsvorgänge zu Lasten der Beschwerdegegnerin (hinter ihr steht der ________ Staatsfonds ________) in den Jahren 2009 bis 2011. Hauptakteur war deren Direktor M.________. G.________, Alleinaktionär der Beschwerdeführerin (via die Holdinggesellschaft N.________ Holding Ltd), leistete dazu Gehilfenschaft. Bei diesen Geschäften flossen Kommissionen von Banken in Millionenhöhe, die der Beschwerdegegnerin zustanden, in die Taschen der Beteiligten bzw. ihrer Gesellschaften.