Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 17. November 2020 (CIV ________) Regeste: Arresteinsprache/ Umgekehrter Durchgriff – Die Verarrestierung von Vermögenswerten, die auf einen Dritten lauten, welcher ein vom Schuldner verschiedenes Rechtssubjekt darstellt, ist dann zulässig, wenn zwischen dem Schuldner sowie dem Dritten eine wirtschaftliche Identität besteht und die Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit rechtsmissbräuchlich erfolgt (sog. Durchgriff; E.15).