27. Überschussberechnung / Zumutbarkeit Leistung PKV 27.1 Eine Gegenüberstellung des Einkommens von CHF 6'529.00 (inkl. Kinderzulagen und Anteil 13. ML; Ziff. 20.5 oben) und eines Existenzbedarfs von CHF 6'423.00 (Ziff. 26 oben) ergibt einen Überschuss von monatlich CHF 106.00. 27.2 Mit diesem Überschuss wird der Ehemann seinen eigenen Gerichtskostenanteil im Ehescheidungsverfahren bezahlen müssen. Wie hoch dieser ist, wird die Vorinstanz festzulegen haben. Gemäss den Ausführungen im angefochtenen Entscheid fallen im Ehescheidungsverfahren Gerichtskosten von total CHF 1'200.00 an (E. 12).