24. Unterhaltsbeiträge 24.1 Die Vorinstanz stellte auf die Unterhaltspflicht des Ehemannes gemäss Ehescheidungskonvention vom 18./21. August 2020, welche die Ehegatten dem Gericht am 25. August 2020 mit der Bitte um Einleitung eines Scheidungsverfahrens gemäss Art. 111 ZGB eingereicht haben (pag. 1 f.; Beilage 1), ab. Dieser zufolge verpflichtete sich der Ehemann, für die Tochter D.________ vorerst einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1'400.00 und der Beschwerdeführerin einen nachehelichen Unterhalt von CHF 300.00 zu bezahlen (Ziff. 3.1 und 4.1).