Ob dies tatsächlich der Fall sei, sei unklar. 23.4 Gemäss dem Lohnausweis 2019 wird das Mittagessen durch den Arbeitgeber bezahlt (GB 12, Ziff. 15 Zusatzblatt). Fraglich ist, ob der Ehemann zusätzlich Anspruch auf Ersatz für einen erhöhten Nahrungsbedarf hat (vgl. KS Nr. 1 Bst. C Ziff. 2d). Der Ehemann ist Arbeitnehmer bei der E.________ AG. Gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag der E.________ AG und den Personalverbänden von Oktober 2018 (abrufbar unter ____________) beträgt der Ansatz für Auslagenersatz pro Mahlzeit CHF 20.00 bzw. bei Selbstverpflegung («Rucksackverpflegung»)