23. Berufsauslagen / Erhöhter Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit 23.1 Die Vorinstanz erwog, der Ehemann habe in der Steuererklärung 2019 (GB 17) – anders als noch in der Steuererklärung 2018 (GB 16) – zwar Kosten von CHF 1'600.00 für die auswärtige Verpflegung geltend gemacht. Gemäss Lohnausweis 2019 werde das Mittagessen jedoch durch den Arbeitgeber bezahlt. Auch die Lohnausweise 2020 wiesen diverse Verpflegungsspesen aus. Die auswärtige Verpflegung dürfte damit gedeckt sein.