Dieser Betrag kommt dem Bruttolohn von CHF 91'022.00 aus dem Jahr 2019 sehr nahe. Zur Ermittlung des massgeblichen Einkommens des Ehemannes ist folglich vom Jahresnettolohn gemäss Lohnabrechnung 2019 in Höhe von CHF 80'933.00 der Betrag von CHF 2'588.00 für vergünstigte GA abzuziehen und dieser Betrag (CHF 78'345.00) durch 12 zu teilen, was ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 6'529.00 ergibt (inkl. Kinderzulagen und Anteil 13. ML). 21. Existenzbedarf des Ehemannes Dem Einkommen des Ehemannes stellte die Vorinstanz die folgenden Ausgaben gegenüber: