Das dortige Formularfeld ist jedoch leer. In den Lohnabrechnungen 2020 (GB 13) ist der Verpflegungsersatz ebenfalls nicht unter dem Bruttolohn aufgeführt, sondern unter einem Zusatz für die Spesen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass diese keinen Eingang in den Bruttolohn im Lohnausweis gefunden haben. Entsprechend ist unter Ziffer 15 bei den Bemerkungen auch die Notiz «Mittagessen durch Arbeitgeber bezahlt» angebracht (GS 12, Zusatzblatt). Zur Kontrolle können die aktenkundigen Lohnabrechnungen für die Monate März – Juni 2020 beigezogen werden: