5 an den Staat wenden. Jedenfalls soll er seine Arbeit nicht ohne jegliche Kostensicherheit erbringen müssen. Hätte die Beschwerdeführerin ein PKV-Gesuch gestellt und wäre dieses gutgeheissen worden, so hätte sich die Beschwerdeführerin bzw. deren Rechtsvertreter unmittelbar an den Ehemann halten müssen, noch bevor es zu weiteren Prozessschritten – konkret der Anhörung gemäss Art. 111 ZGB und Art. 287 ZPO – kam.